Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

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Geseßund Verord nungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
20|### Stück vom Jahre 1856. 
—. 
    
  
88) Verordnung 
zu Bekanntmachung der mit der Kaiserlich Oesterreichischen Regierung getroffenen 
Uebereinkunft wegen Aufhebung der bisherigen Gemeinschaftlichkeit der Bergwerks- 
nutzungen in den Böhmischen Bergrevieren Platten und Gottesgabe; 
vom 18ten October 1856. 
Zwischen der Königlich Sächsischen und der Kaiserlich Oesterreichischen Regierung ist eine 
Uebereinkunft wegen Aufhebung des in Bezug auf die Gemeinschaftlichkeit der Bergwerks- 
nutzungen in den Böhmischen Bergrevieren Platten und Gottesgabe zeither bestandenen 
Rechtsverhältnisses nach Inhalt der nachstehenden Ministerialdeclaration vom 30sten Sep- 
tember dieses Jahres, welche gegen eine gleichlautende Erklärung der Kaiserlichen Regier- 
ung vom 5ten October dieses Jahres ausgewechselt worden ist, zum Abschlusse gekommen, 
was mit Sr. Majestät des Königs Allerhöchster Genehmigung zur Nachachtung hierdurch 
bekannt gemacht wird. 
Dresden, am 1 Sten October 1856. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. Neubert. 
De- Koniglich Sächsische und die Kaiserlich Oesterreichische Regierung haben wegen Auf- 
hebung des zwischen ihnen in Bezug auf die Gemeinschaftlichkeit der Bergwerksnutzung 
in den Böhmischen Bergrevieren Platten und Gottesgabe zeither bestandenen Rechtsver- 
hältnisses nachstehende Uebereinkunft getroffen: 
Art. 1. Die Krone Sachsen verzichtet ausdrücklich und für immerwährende Zeiten 
auf alle jene Rechte und Ansprüche, welche derselben aus den sogenannten geheimen Prager 
1856. 62
	        
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