Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

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für rohen Kaffee in Ballen oder Säcken von 3 Pfund vom Centner Bruttogewicht 
(Vereinszolltarif Abtheilung II. pos. 25, m. c) vom üisten Juni jetzigen Jahres ab auf 
Zwei Pfund vom Centner Bruttogewicht herabgesetzt wird. 
Die Zoll= und Steuerbehörden, sowie Alle, die solches angeht, haben hiernach sich 
zu achten. 
Dresden, am 31sten März 1856. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Schäfer. 
  
Letzte Absendung: am hten April 1856.