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ist, wird das ermittelte Landesgewicht auf den Adressen (bei Geld= und Werthssendungen
so genau wie möglich) in Zollgewicht reducirt.
31. Gestempelt werden: —x- er
1) die Briefe, Briefe mit Waarenproben, Sendungen unter Band, kleinere Fahrpost- "
sendungen ohne Begleitbrief, und die Begleitbriefe
mit dem Aufgabestempel des Orts und Datums der Einlieferung
auf der Adresse oben rechts;
2) die recommandirten Briefe, Briefe mit Waarenproben und Kreuzbandsendungen
mit dem Stempel „Recommandirt (Chargé, recomm.)“
in rother Farbe (desgleichen auch beim Eingange dieser Sendungen vom Auslande);
3) dieselben Gegenstände, wie ad 1 und 2 so weit als thunlich bei der Uebernahme
vom Auslande oder von der Postanstalt eines anderen Vereinsstaates
mit dem Stempel des Orts und Datums der übernehmenden Postanstalt
auf der Rückseite;
4) die Freimarken
mit dem landesüblichen Entwerthungsstempel.
Es bleibt den einzelnen Vereinsstaaten unbenommen, außerdem bei frankirten Briefen
einen Frankirungsstempel, und bei unfrankirten Briefen einen vie Höhe des Porto anzeigen-
den Stempel (in blauer Farbe) anzuwenden.
32. Wenn Posisendungen nicht mit Marken oder gestempelten Couverts frankirt Frankover=
sind, so ist das baar erhobene Franko auf der Adresse der Briefe, Begleitbriefe oder Adreß- zeichnung.
packete unten links in der Ecke in kleinen Zahlen roth zu vermerken, und nöthigenfalls an
dieser Stelle das Frankozeichen hinzuzufügen.
Das außer dem Franko erhobene Weiterfranko wird in so vielen Beträgen, als Post-
verwaltungen an demselben Theil nehmen, in Bruchform unter das Franko gesetzt.
Bei Briefen nach dem Auslande, welche mit Marken frankirt sind, ist das fremde
Franko unten links mit dem Beisatze: „Weiterfranko“ („W. F.“) anzusetzen.
6 33. Den recommandirten Briefen wird nur in dem Falle, wenn der Absender den Retourrece-
vollzogenen Ablieferungsschein (Retourrecepisse) verlangt hat, das Formular dazu nach pisse.
folgendem Muster gleich am Aufgabeorte beigefügt.