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H.
Einrechnung.
Das Gerichtsamt (Altenberg)
(Der Stadtrath zu Dippoldiswalde)
hat an Brandversicherungsbeiträgen auf den Termin
1. April dieses Jahres
(1. October „ „)
an die Landes= Immobiliarbrandversicherungscasse einzurechnen wie folgt:
I. an ordentlichen Beiträgen
von der Gesammtversicherungssumme des Verwaltungsbezirks an
4500933 Thaler
nach — 1 Ngr. 4 Pf. von je 25 Thlr. — —, überhaupt
840 Thlr. 5 Ngr. 21 Pf.,
und zwar:
—..— — ....-- — — — — — — — — —
Der Beitrag wird gewährt:
nach der
catastrirten durch Zurechnung: in Rest
; Versicher- — — in Resten
Beitrag ungs— vom Orte ) der Beitrüge, von- Staats- von der vorschrift- baar lt. speciellen
summe 8 in Wegfallls mäßigen Verzeichnisses
von nach einer von zu stellendenEinnehmer- sub Hh.
an Kersicher- Cat.-“ Beiträgen.ebühren 2#. «
— -s ———————————————.—————
- Altenberg. 8 10 8 1800 9a- 9 4 1114452 J. 10|—
*) auf Grund der in begl.
Abschrift anliegenden -
Vkrßcdrdnitng Vom3,-'3. ,
k525219200 Kipsdorf- ——1—4551%
6
2c. 2c. -. . 2c.
10 521500932 Summa I. 8 13 4 4525 3 9 7 9 10 11811 7— 725—
Anmerkungen: 1) Die Orte sind in derjenigen Ordnung aufzuführen, wie solche im Hauptcataster auf einander folgen.
2) Die Einnehmergebühren sind bei I., II. und III. blos von der Baar-Einnahme jeden Orts, nicht aber von
den Heitrigen für Staatsgebäude, den in Wegfall zu stellenden Beiträgen und den verbliebenen Resten zu
erechnen.
(Vergl. § 17 der Ausführungsverordnung vom 10. December 1858.)