Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(146 ) 
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.-.— 
Posi- 
tion. 
Gegenstand der Taxe. 
Betrag 
oder sonstige 
Festsetzung 
der Gebühren. 
Vergl. Post- 
ordnung. 
  
  
2) bei Locallandbriefen 2c. 
ohne Unterschied die tarifmäßigen Bestell- 
gebührensätze, wie bei der Bestellung nach 
cc) bei Abholung portopflichtiger Official- 
correspondenz-2c. Gegenstände die ta- 
rifmäßigen Gebühren nach . 
bei Abholung der portofreien dergleichen, 
wenn ein Werth declarirt ist, als Quit— 
tungsgebühr 
e) bei Zeitungen 
bei deren Austragung im Postorte oder im Land- 
bestellbezirke, für jede Austragung, daher ab- 
gesehen von der Zahl der bei jeder Austragung 
für einen und denselben Zeitungsabon- 
nenten überbrachten Zeitungen 
bei monatlich 1— Zmaliger oder wöchent- 
lich 1maliger Ueberbringung. 
bei wöchentlich 2— Zmaliger Ueberbringung 
bei wöchentlich 4maliger Ueberbringung. 
bei wöchentlich 5maliger Ueberbringung. 
bei wöchentlich 6— 7 maliger Ueberbringung 
bei wöchentlich 8— 1 4maliger Ueberbringung 
bei wöchentlich 15 und mchrmaliger Ueber- 
bringung. 
  
Pos. 3 
unter bopb. 
Pos. 3 unter a. 
6 Pl. 
1 Ngr. 
vierteljährlich. 
2 Ngr. 
vierteljährlich. 
3 Ngr. 
vierteljährlich. 
4 Ngr. 
vierteljährlich. 
5 Ngr. 
vierteljährlich. 
6 Ngr. 
vierteljährlich. 
7 Ngr. 
vierteljährlich. 
 
	        
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