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Posi-
tion.
Gegenstand der Taxe.
Betrag
oder sonstige
Festsetzung
der Gebühren.
Vergl. Post-
ordnung.
2) bei Locallandbriefen 2c.
ohne Unterschied die tarifmäßigen Bestell-
gebührensätze, wie bei der Bestellung nach
cc) bei Abholung portopflichtiger Official-
correspondenz-2c. Gegenstände die ta-
rifmäßigen Gebühren nach .
bei Abholung der portofreien dergleichen,
wenn ein Werth declarirt ist, als Quit—
tungsgebühr
e) bei Zeitungen
bei deren Austragung im Postorte oder im Land-
bestellbezirke, für jede Austragung, daher ab-
gesehen von der Zahl der bei jeder Austragung
für einen und denselben Zeitungsabon-
nenten überbrachten Zeitungen
bei monatlich 1— Zmaliger oder wöchent-
lich 1maliger Ueberbringung.
bei wöchentlich 2— Zmaliger Ueberbringung
bei wöchentlich 4maliger Ueberbringung.
bei wöchentlich 5maliger Ueberbringung.
bei wöchentlich 6— 7 maliger Ueberbringung
bei wöchentlich 8— 1 4maliger Ueberbringung
bei wöchentlich 15 und mchrmaliger Ueber-
bringung.
Pos. 3
unter bopb.
Pos. 3 unter a.
6 Pl.
1 Ngr.
vierteljährlich.
2 Ngr.
vierteljährlich.
3 Ngr.
vierteljährlich.
4 Ngr.
vierteljährlich.
5 Ngr.
vierteljährlich.
6 Ngr.
vierteljährlich.
7 Ngr.
vierteljährlich.