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der Mittel dazu. Sie wird daher mit einer kurzen Geschichte des Schulwesens in dieser Aus-
dehnung in das letzte Seminarjahr zu verlegen sein und in ihm einen der wichtigsten Unter-
richtsgegenstände bilden, hat aber, soweit sie methodische und psychologische Anweisungen ent-
hält, bereits früher zu beginnen.
Uebrigens ist der Unterricht in derselben keineswegs von einem philosophischen, sondern
vom christlichen Standpunkte zu ertheilen, dessen gutes wissenschaftliches Recht an sich nicht
zweifelhaft, und übrigens in älterer wie in neuester Zeit durch Musterschriften factisch dar-
gethan ist. .
s40.DieübrigenLehrfächer,welcheerstinzweiterReihestehen,derenWichtigkeit
aber darum keineswegs zu verkennen und deren Betreibung in den anzugebenden Grenzen eben-
sowenig zu vernachlässigen ist, sind Länder= und Völkergeschichte, Erdkunde und
Erdbeschreibung, Naturlehre und Naturgeschichte, Geometrie, Schönschreiben,
Zeichnen und Turnen. Der oben (§ 33) aufgestellte Grundsatz aber, daß diese Lehr-
fächer nicht vom Gesichtspunkte des Fachstudiums und der Wissenschaft als ein volles und
abgeschlossenes Ganzes, sondern von dem Standpunkte der allgemeinen Volksbildung und des
Zeitbedürfnisses aus zu behandeln und zu beschränken seien, rechtfertigt sich von selbst, weil,
ohne ihn festzuhalten und die blos relative Bedeutung dieser Fächer einzugestehen, allein schon
ein einziges derselben die ganze Bildungszeit eines Seminarzöglings in Anspruch nehmen
würde. Diese Fächer sind daher partieenweise nach den Gesichtspunkten des Wichtigsten, des
Naheliegenden und Leichtverständlichen, des für die allgemeine Bildung und für das tägliche
Leben Nützlichen und Brauchbaren im Unterrichte zu behandeln, so zwar, daß z. B. bei der
Geographie der gebildete Ueberblick über das Ganze, neben specieller und speciellster Kenntniß
des Näheren und des Nächsten, des Erdtheils und des Vaterlandes; bei der Geschichte das eigene
Sächsische Land und Volk und das weitere deutsche Vaterland und davon aus= und zurück-
gehend nur das damit zusammenhängende Wichtigste aus der jedesmaligen Zeitgeschichte und
ein kleines, aber frisches und farbenreiches Bild von der älteren und ältesten Zeit, namentlich
auch zum Verständnisse der heiligen Schrift; bei der Naturlehre und Naturgeschichte das zum
Verständnisse und zur Erklärung ihrer hauptsächlichsten Gesetze, Erscheinungen und Erzeugnisse
Unentbehrliche; beim Zeichnen die Bildung des Geschmackes, des Auges und erreichbare Fertig-
keit Aufgabe und Maaßstab sei. Es werden daher auch für die Naturgeschichte, welche nur in
den beiden untersten, und für die Naturlehre, welche nur in den beiden obersten Seminar-
classen zu behandeln ist, wöchentlich nur eine Stunde, für die Geographie und Geschichte
zusammen wöchentlich zwei bis drei Stunden, für Geometrie, jedoch stets in getrennten Classen,
wöchentlich eine Stunde, für Schönschreiben eine Stunde, für Zeichnen in getrennten Cürsen
wöchentlich zwei Stunden, für Turnen, welches jedoch nicht massenweise, sondern in der Regel
classenweise zu betreiben ist, wöchentlich zwei Stunden anzusetzen sein. Darnach haben die Seminar-
directoren unter Zuziehung des Lehrercollegiums die Stundenpläne und Lehrgänge zu entwerfen
1859. 40
Lehrfächer
zweiten
Ranges.