Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(277 ) 
Rechnen: 
Naturkunde: 
Deutsche Literatur: 
Deutsche Sprache: 
Französische Sprache: 
Grammatikalische Kenntniß 
Sprachfertigkeit 
Englische Sprache: 
Grammatikalische Kenntniß 
Sprachfertigkeit 
Schönschreiben: 
Zeichnen: 
Gesang: 
Clavierspiel: 
als Hauptcensur aber 
erhalten. 
In Betreff ihres sittlichen Verhaltens wird ihr von 
Besondere Bemerkung: 
(L. S.) (Unterschriften.) 
  
  
&# 61) Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadt Glauchau betreffend; 
vom läten Juli 1859. 
Nechvem Se. Königliche Majestät die Rechtsvergünstigungen, welche, besage der durch das 
Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1858, Seite 256 veröffentlichten Bekanntmachung 
vom 1 Sten September 1858, der früher genehmigten Anleihe der Stadtgemeinde zu Glauchau 
von 60,000 Thalern — — Allerhöchsten Orts ertheilt worden sind, nunmehr, da die Er- 
1859. 42
	        
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