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GeseW-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
15 Stück vom Jahre 1859.
. 79) Verordnung,
die Anlegung einer fernerweiten Zweigeisenbahn der Chemnitz-Niederwürschnitzer
Eisenbahn betreffend;
vom 27sten September 1859.
Uhter Bezugnahme auf die Verordnung vom 2ten December 1856 (Gesetz- und Verord—
nungsblatt vom Jahre 1856, Seite 412 fg.) wird von dem Ministerium des Innern an—
durch bekannt gemacht, daß die Bestimmungen in §§& 1 und 2 dieser Verordnung auch auf die
fernerweite Zweigbahn, welche von der Chemnitz-Niederwürschnitzer Eisenbahngesellschaft von
dem sogenannten D.-Schachte des Niederwürschnitzer Steinkohlenbauactienvereins bis zu dem
Ottoschachte des Niederwürschnitz-Kirchberger Steinkohlenbauactienvereins nach Maaßgabe des
genehmigten Detailplanes geführt werden soll, Anwendung zu leiden haben und daß diese
Zweigbahnanlage die
Flur Niederwürschnitz
berührt.
Dresden, den 2 7sten September 1859.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Dr. Weinlig. Demuth.
# 80) Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtcommun Plauen betreffend;
vom 1 Aten September 1859.
Wan, Johann, von GOTTES GSnaden König von Sachsen
ꝛc. ⁊c. 2c.
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir, nachdem von dem Stadtrathe zu Plauen im Ein—
verständnisse mit den dasigen Gemeindevertretern die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden,
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