Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(350 ) 
4 
Uebersicht über 
bei dem Königlichen 
im Jahre 
  
  
  
  
J. Proteß 
1. 2. 3. 
— — — — 
Das Strafverfahren wurde im Laufe des Jahres erledigt durch 
Rücknahme Einstellung Verweisung Unerledigt blieb das Sch den 
des nach Art. 125Abolition, Tod nach Art. 47 der rechtskräftiges Angeschuldigten waren 
und 235 der Strafverfahren gegen 
Strafantrags Strafproceß= 2ꝛc. ꝛc. Strafproceß= Enderkenntniß in gerichtlicher 
des Verletzten ordnung ordnung Angeschuldigte Haft. 
  
  
  
  
  
gegen Angeschuldigte. 
Ill- 
X l 
Sa.. 
  
  
  
—. 
Sa. der in Untersuchung befangen gewesenen Personen: 
  
  
  
  
  
  
Anmerkung: 
Zu Colonne 1. Die an andere Behörden zur Fortstellung abgegebenen Untersuchungen sind nicht mitzuzählen. 
Zu Colonne 3. Hier sind nicht nur die nach Colonne 1. erledigten, sondern auch die nach Colonne 2. unerledigt gebliebenen Untersuchungen 
zu berücksichtigen. 
Die während der gerichtspolizeilichen Vorerörterungen nach Abgabe der Sache an den Staatsanwalt stattgefundene 
Verwahrung ist, soweit sie bei den Gerichten stattgefunden hat, mit zu berücksichtigen.
	        
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