Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(358 ) 
B. III. 
nebersicht 
über die Strafrechtspflege bei dem Königlichen Gerichtsamte .. .. . . . . ... 
im Jahre 
III. Tabelle, die Forstdiebstähle 2rc., sowie die Ehrverletzungen betreffend. 
1. 
  
Entwendungen, 
welche nach dem Forst= 2c. Strafgesetze zu 
beurtheilen sind und den Werthsbetrag von 
1 Thlr. 15 Ngr. — Pf. nicht übersteigen. 
2. 
  
Ehrverletzungen. 
Zweiter Theil, Cap. IV. des Strafgesetzbuchs. 
  
  
Zahl der im Untersuchungen wurden im Laufe 
Jahre 18 des Jahres erledigt 
angezeigten aus dem aus den 
Personen. Jahre 18. Vorjahren. 
Zahl der im 
Jahre 18 
angezeigten 
Personen. 
Untersuchungen wurden im Laufe des Jahres erledigt 
  
insbesondere 
überhaupt durch Rltcnahme des Star 
8d trags in Folge einer vom Richte 
us dem au en nach Art. 373 der Straffreech 
Jahre 18. Vorjahren. sordnung versuchten Versöhmm 
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkung: Als erledigt ist nur diejenige Untersuchung zu betrachten, welche aus einer der in Tabelle B I. Colonne 1 angegebem 
Ursachen ihre Endschaft erreicht hat. Die Zahl der angeschuldigten Personen ist dabei nicht zu berücksichtigen.
	        
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