Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

( 364 ) 
(. 
Uebersicht über 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
bei den Schönburzischen 
im Jahr 
III. Tabelle über die persönlichen 
1. 
Verurtheilten 
Unter der Gesammtzahl von von 
wegen 14 bis mit 18 Jahren. 
männlich. weiblich. 
Anstiftung zu Militärverbrechen 
unterlassener Verhinderung 2c. 
Hochverraths 
rc. ꝛc. 
Sa. 
  
  
Straj- 
Anmerkung: Zu Colonne 1 und 2. In der Tabelle III. zählen ohne Rücksicht auf Haupt= oder Concurrenzstrafe — Art. 78 des eun, 
gesetzbuchs — alle überhaupt mit Strafe belegten Verbrechen mit, so daß z. B. ein wegen 4r 
sistung und Diebstahls bestrafter Verbrecher ohne weitere Unterscheidung zwischen beiden Verbrech 
sowohl in der Brandstiftungs= als in der Diebstahlscolonne einzurechnen ist.
	        
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