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Uebrigens findet nur die Ertheilung von Specialcensuren, nicht aber die Ertheilung einer
aus diesen herausgezogenen Hauptcensur in dem Reifezeugnisse Statt.
Außerdem ist eine Sittencensur beizufügen und in folgender Abstufung mit Worten aus-
zudrücken:
Verhalten: nie
bisweilen zu tadeln gewesen.
oft
Form des Ma- 107. Ueber die mit Erfolg erstandene Maturitätsprüfung ist dem Geprüften ein
turitäts- Zeugniß nach dem folgenden doppelten Schema guszustellen, je nachdem er A. Zögling der
zeugnisses. "„ .
Realschule, an der er die Prüfung erstanden hat, gewesen ist oder B. nicht.
A.
N. N., geborenn vn ul bbss
Zögling der unterzeichneten Realschule, hat in der zu Osten. abeehaltenen Reife-
prüfung, den durch das Regulativ vom 2ten Juli des Jahres 1860 aufgestellten Lehrzielen ent-
sprechend, folgende Censuren erhalten:
in der Religionskenntniß
deutschen Sprache
lateinischen Sprache
französischen Sprache
englischen Sprache
Geographie
Geschichte
Botanik
Zoologie
Mineralogie
Physik
Chemie
Planimetrie und Stereometrie
Trigonometrie
Algebra
Zahlenrechnen
In Fertigkeiten wurden demselben die Censuren: im Zeichnen und im
Schönschreiben ertheilt, auch hat derselbe dem Turnunterrichte mit Erfolge beigewohnt.
Sein Verhalten war .
Realschulezu... am ....
Der Königliche Commissar. (L. S.) Der Director
Die Oberlehrer