10.
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12.
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etwas mündlich zu Protocoll erklärt, so kann er einschließlich des
Wegs hierfür . 10 Ngr. bis
ansetzen.
Für die Abgabe einer Schrift an das Gericht, auf die Post rc.
Anmerk. Außerdem darf bei Sendungen, welche außerhalb des Wohn-
ortes des Sachwalters zu besorgen sind:
a) und zwar bei denen, welche durch die Post besorgt werden
können, blos der Postgelderverlag und
b) wenn Beotengelegenheit vorhanden ist, nicht mehr, als für
Benutzung solcher Gelegenheiten bezahlt werden muß,
C) in allen anderen Fällen dagegen, ingleichen, wo die Dringlich-
keit oder die besondere Wichtigkeit der Sache schlechterdings und
ohne Verschuldung des Sachwalters die Besorgung durch be-
sondere Lohnboten erfordert, der dießfallsige besondere Verlag
angesetzt werden.
Für die mündliche Erklärung der Vertheidigungsgründe zu Protocoll 1 Thlr. bis
Für Bemühungen des Vertheidigers vom Verweisungsbeschlusse an und während
der Vorbereitung der Schlußverhandlung . ..15Ngr.bis
Neben diesem Ansatze passiren weitere Gebühren in diesem Stadium des
Verfahrens nicht; es leidet dieß jedoch auf die Einwendung und Ausführung,
sowie Widerlegung von Rechtsmitteln keine Anwendung.
Anmerk. Einer speciellen Angabe der von ihm gehabten Bemühungen
bedarf es zu Liquidirung dieses Ansatzes von Seiten des Vertheidi—
gers nicht, es bleibt ihm jedoch solches, zu Rechtfertigung der Höhe
des Ansatzes, zu thun unbenommen. Außer diesem Falle hat das
die Feststellung bewirkende Gericht die Höhe desselben nach der
zustellen.
Für die Beiwohnung
a) einer Schlußverhandlung . . 1Thlr. 15 Ngr. bis
b) in einem Verhandlungstermine vor dem Oberkriegsgerichte 2 Thlr. bis
einschließlihh — zu a und b — der bei diesen Verhandlungen gehabten
Schwierigkeit und Umfänglichkeit der Sache zu prüfen und fest-
Thlr.
Ngr.