Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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Uns der tiefeingreifenden Wirkungen bewußt sind, welche die dadurch auf dem handelspolitischen 
Gebiete angestrebte Reform auf die wirthschaftlichen Interessen des Staates überhaupt ausüben 
wird, um so mehr hat es Uns zu lebhafter Befriedigung und zugleich zu wahrer Genugthuung 
gereicht, daß die getreuen Stände in voller Uebereinstimmung mit den von Unserer Regierung 
deshalb kund gegebenen Ansichten und durchdrungen von der Nothwendigkeit der eingeleiteten 
Reform mit den in dieser Angelegenheit von Uns gethanen Schritten ohne jede Einschränkung 
sich vollständig und einstimmig einverstanden haben. Die günstigen Folgen dieser Reform für 
die weitere Entwickelung des allgemeinen Wohlstandes werden nicht ausbleiben und selbst in 
denjenigen einzelnen Zweigen der Industrie, für welche in der nächsten Zeit vielleicht weniger 
günstige Folgen in Aussicht stehen, werden es die Gewerbtreibenden verstehen, durch ange- 
strengte und intelligente Thätigkeit die Gefahren der Uebergangsperiode zu überwinden und das 
Opfer, welches im Interesse der Gesammtheit von ihnen verlangt wird, ohne bleibenden Nach- 
theil für ihren eignen Wohlstand zu bringen. Wir werden übrigens die von den getreuen 
Ständen in der erwähnten Schrift, sowohl aus eigner Erwägung, als aus Anlaß verschiedener 
an Unsere Regierung abgegebenen Petitionen an Uns gebrachten Anträge und Wünsche, namentlich 
auch insoweit sie die Herbeiführung von Aenderungen verschiedener der vereinbarten Zollsätze 
betreffen, in eingehende und sorgfältige Erwägung nehmen und insoweit solches bei der gegen- 
wärtigen Sachlage überhaupt noch möglich sein, oder hierzu infolge etwa weiter eintretender 
Verhandlungen sich eine Gelegenheit darbieten sollte, deren thunlichste Berücksichtigung Uns 
angelegen sein lassen. 
Endlich werden Wir von den Uns in der gedachten ständischen Schrift ertheilten Ermächtig- 
ungen, da nöthig, den erforderlichen Gebrauch machen und nicht unterlassen, die dazu etwa 
noch nöthig werdende verfassungsmäßige Zustimmung der getreuen Stände bei dem nächsten 
ordentlichen Landtage nachträglich einzuholen. 
Den Erklärungen in den ständischen Schriften vom 2 3sten und 2 sten dieses Monats 
entsprechend, wird wegen des Baues der Voigtländischen Eisenbahn in der Richtung von Herlas- 
grün nach Eger Einleitung getroffen, auch nach dem in der erstgedachten Schrift gemachten 
Vorbehalte der nächsten Ständeversammlung weitere Mittheilung hierüber gemacht werden; nicht 
minder soll die der ständischen Schrift vom 24 sten dieses Monats beigegebene Petition, die 
Anlage einer Haltestelle bei dem Bade Elster betreffend, thunliche Berücksichtigung finden. 
Von der Ermächtigung, die Expropriationsgenehmigung für eine von der Sächsisch-Bayer'schen 
Staatseisenbahn nach Greiz führende Eisenbahn im Verordnungswege zu ertheilen, werden 
Wir, sobald die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, den erforderlichen Gebrauch machen lassen. 
Soviel die Petition der Rechtscandidaten Ernst Beck und Genossen anlangt; so wird 
Unsere Regierung dem dießfallsigen ständischen Antrage in der dabei zugleich mit ausgesprochenen 
Beschränkung, soweit es mit der bestehenden Gesetzgebung vereinbar, thunlichst entsprechen.
	        
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