Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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Bei Versetzungen und Entsendungen zu 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
bewilligende 
Reisetesten, 
Monat- # » 
. soweit die 
E licher Reise nicht 
S Benennung der Bienstzweige und Stellen. Tage= sereit die Reise mit mit Eisenbahn 
Gehalt EEisenbahn oder Dampfschiff oder 
gelder gemacht werden kam Dampfschif 
7 gemacht 
8 werden kann 
□ per Meile für Nebenkosten per Meile 
in süddentscher Währung 
Gld. Kr. Gld. Kr. Gld. Kr. Gld. Kr. Glod. Kr. 
1. Personal für Proviantmagazine, Bäckereien 
und Schlächtereien. # 
I. Für große Haupt= oder Reservemagazine für ein 
Armeecorps. » 
«l.De1MaqazinsvorstandzugleichCassenbeamter .210——330z—35110 1 45 
2. Der zweite Beamte (Controleur) 140 —— 2 2 35 1 10. 1 45 
3.Ein weiterer Beamter (falls soicher erforderlich sein sollte) 105 2 20 — 35 110 1 45 
4. Ein Magazinsassistent (deren nach Bedarf 1—2 anzustellenhso —¼“¼%½ 
II. Für ein Magazin für eine Division. 
5. Der Magazinsvorstand, zugleich Cassenbeamter 175— 3 30— 35 0 1 45 
6., Der zweite Beamte (Controleur) 105 2 20— 35 1/1 1 45 
7. Ein Magazinzassistent (die Zahl nach Bedarf) 70 1 45 261½ 2 * 521 
III. Für kleinere Cantonnements und Etappen- " 
magazine. 
8.Die Besetzung geschieht je nach dem Geschäftsumfange durch 
einen oder zwei Beamte, deren Bezüge die Kategorieen # 
6 und 7 oben nicht überschreiten sollen. 6 
# 1 
IV. Für eine Feldbäckerei sammt Schlächterei für ein « 
Armeecorps. 
9. Der Vorstand wenn diese Functionen nicht mit dem Dienste!75— 30 — 35 110 1 45 
10.Der Controleur des Hauptmagazins vereinigt werden können 105 —.2 20 51 10 1 15 
11. Ein Magazinsassistent (nach Bedarf 1—290 70 T 0 264 — 52¼ 52 
12. Der Feldbackmeister 63— 1 45 13 
13.|Der Feldschlächtermeister falls ein solcher erforderlich) 63M 45 # – 17 — 35 — 35 
14. Das erforderliche Handwerks- und Hülfspersonal nach » i 
ortsüblichen Löhnen. 
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