Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

— 118 — 
Beilage 8. 
Formular 
für Quittungen über nicht baar bezahlte Leistungen. 
· N. N. Bundescontingent. 
N. N. Armeecorps. X. N. Division. 
Dienstzweigs (Magazin, Depot, Hospital u. s. w.) 
1 Truppenkörpers (Regiment, Bataillon, Schwadron, Batterie u. s. w.) 
ZAuittung 
über 
Benennung des- 
folgende von der Gemeinde · , . 
imStaate.....-........»...--.............gescheheneLeistungen,fürwelchekeinebaare 
Zahlung erfolgt ist. « 
Zeit, innerhalb welcher oder für welche die Leistung geschah: 
(Hier sind die betreffenden Tage einzusetzen.) 
Gegenstände der Leistungen. 
Hier werden die Leistungen und Lieferungen nach ihrer Gattung und Größe eingetragen, z. B. 
Mundportionen einschl. (oder ohne) Brot, Fleisch oder Getränke 
Officiere und Beamte Tagportionen 
für 
- Unterofficiere, Soldaten - 
- Vorspannsfuhrleute — 
- Handarbeiter OD 
oder 
schwere Pferderationen zu fund Hafer, 
- - Pfund Heu, 
— Pfund Stroh, 
Pfund Hafer u. s. w. 
leichte Pferderationen — 
oder 
...... Vorspannfuhren zum Transporte von Kranken, nemlich 
g Verspeannmaen ! Tagewerke ohne (oder mit) 
4*- Fuhrleute Emnpfang der Naturalverpflegung; 
oder 
Tagewerke zum Baue der Verschanzung bei N. ohne (oder mit) 
Empfang der Naturalverpflegung; 
oder 
Einlieferung von Roggen, 
Hafer, 
Erbsen, 
Reis u. s. w. 
Daß vorstehend genannte Leistungen hierauf wirklich geschehen sind, bescheinigt 
den ten 18 
. M. 
(Angabe der Charge oder Dienststelle.)
	        
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