Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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8 71. Ansprüche der Truppen auf erbeutetes Feindesgut. 
§ 72. Unentgeltliche Bezüge der auf Feindesgebiete stehenden Truppen. 
8 73. Verbrauch und Verlust an Kriegsmaterial der Bundescontingente. 
§ 74. Verluste auf Bundesrechnung. 
C. Specielle Bestimmungen über die Kriegskostenausgleichung zwischen 
den Bundesstaaten. 
1) Bei gleichmäßigem Bundesaufgebote. 
§ 75. Den Contingenten zur Last bleibende Kosten. 
§ 76. Dem Bunde zur Last bleibende Kosten. 
§ 77. Dem Bunde nur vorschüßlich zufallende Ausgaben. 
§ 78. Zur allgemeinen Ausgleichung kommende Kosten. 
2) Bei ungleichmäßigem Aufgebote. 
§ 79. Vergütungsanspruch der Contingente bei ungleichmäßigem Aufgebote. 
D. Abrechnung und Bezahlung der gegenseitigen Schuldbeträge. 
§ 80. Abrechnung und Bezahlung der gegenseitigen Forderungs= und Schuldbeträge. 
E. Organisation der Revisions= und Liquidationsbehörde. 
8 81. Bildung einer Liquidationsabtheilung bei der Militärcommission. 
§ 82. Aufgabe derselben. 
§ 83. Form der Geschäftsführung. 
§ 84. Schlußbericht. 
Beilagen. 
Beilage 1. Etat für die auf Bundesrechnung zu übernehmenden Kosten des Hauptquartiers des 
Oberfeldherrn. 
Beilage 2. Etat für die Bezüge des Personals bei solchen Magazinen, Hospitälern und anderen 
Heeresanstalten, welche auf Bundesrechnung zu verwalten sind, 
mit 1 Formulare A. Eidesurkunde. 
Beilage 3. Vorschrift über die während eines Bundesaufgebots von den betreffenden Landes- 
gebieten zu leistenden Unterkunftsbedürfnisse für das Bundesbeer, sowie über die 
dafür stattfindende Vergütung. 
Beilage 4. Etat für die Naturalverpflegung des Heeres bei einem Bundesaufgebote. 
Beilage 5. Vorschriften über die Beschaffenbeit der zur Heeresverpflegung zu verwendenden 
Naturalien. 
Beilage 6. Vergütungssätze, welche die Landesgebiete für Leistung von Vorspann, Wasser- 
transporten, Boten, Wegweisern, Hand= und Fuhrdiensten für Heereszwecke bei 
einem Bundesaufgebote anzusprechen haben. 
1564. 21
	        
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