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übersteigen. In die Summe der coursirenden Pfandbriefe sind die ausgegebenen Banknoten
mit einzurechnen, deren Betrag auf Eine Million Thaler beschränkt ist.
Bautzen, am 1 sten Februar 1864.
Die Stände des Landkreises des Königlich Sächsischen Markgrafthums
Oberlausitz
durch
#L# Heinrich Erdmann August von Thielau, Franz Guido Hempel,
Landesältester. Landesbestallter.
–—.
22) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten für die Braugenossenschaft zu Großenhain;
vom oten Februar 1864.
Des Ministerium des Innern hat die Statuten für die Braugenossenschaft zu Großenhain,
nachdem Se. Königliche Majestät auf von dem Justizministerium erstatteten Vortrag die im
§ 17,, Absatz 3 derselben enthaltene Rechtsvergünstigung wegen Legitimation der Directeren
durch öffentliche Bekanntmachung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, im Einverständnisse
mit dem Justizministerium nunmehr mit der Wirkung bestätigt, daß den darin enthaltenen
Bestimmungen allenthalben nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, am gten Februar 1 864.
Für den Minister:
Kohlschütter.
S Minifterium des Innern.
Schmiedel.
Statuten
der Braugenossenschaft zu Großenhain.
2c. 2c.
§6 17. 2c. Zur Legitimation der Directoren genügt die sofort nach ihrer Wahl im Amts-
blatte zu bewirkende Veröffentlichung ihrer Namen.
2c. ꝛc.