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Zu dessen Urkund ist dieses
« Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts aus-
gefertigt worden.
Dresden, am 20sten Mai 1864.
Ministerium des Cultus und öffentlichen
61E Unterrichts.
von Falkenstein.
Hausmann.
Statuten
des Vereins von Freunden der Erdkunde zu Leipzig.
2C. 2.
*15. Die Namen des Vorsitzenden, des Schriftführers, des Cassirers und deren Stell-
vertreter sind in zwei amtlichen öffentlichen Blättern — jetzt in der Leipziger Zeitung und dem Leip-
ziger Tageblatte — bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung genügt zu ihrer Legitimation.
Lc. rc.
& 27. Die Namen der sämmtlichen, den Ausschuß bildenden eilf Mitglieder sind nach
jeder Neuwahl in den § 15 bezeichneten Blättern bekannt zu machen und es genügt diese Be-
kanntmachung zu ihrer Legitimation.
2c. 2c.
# 63) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Begräbnißvereins der Stadt Neustädtel und
Umgegend;
vom 23sten Mai 1864.
Nachdem Se. Königliche Majestät auf Vorkrag des Justizministeriums die im § 29 der
Statuten des Begräbnißvereins der Stadt Neustädtel und Umgegend enthaltene Rechtsver-
günstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese
Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nach-
gegangen werden soll.