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1) die Petition mehrerer von der Juristenfacultät zu Leipzig creirten Notare, Wilhelm
Heckers und Genossen, um nachträgliche Immatriculation, sowie die Petition des Advocaten
Dr. Zerener um Wiederzulassung zur Notariatspraxis in dem früher gestatteten Umfange, mit
den auf Anlaß dieser Petitionen in der ständischen Schrift vom 16ten dieses Monats gestellten
Anträgen in Erwägung gezogen werden und nach Befinden auf Grund der zugleich ausge-
sprochenen Ermächtigung wegen einer Modification der im § 90 der Notariatsordnung ent-
haltenen Bestimmung entsprechende Verordnung ergehen.
2) Infolge der ständischen Schrift vom 1 9gten dieses Monats werden Wir den Antrag
des Abgeordneten Schreck und Genossen wegen einer gesetzlichen Regelung, beziehendlich Reor-
ganisation der Prüfungen für die juristische Praxis und das Richteramt, und den Antrag des
Rechtscandidaten Dr. Wolf und Genossen wegen einer festen Bestimmung der Vorbildungs-
und Wartezeit für die Erwerbung des Rechts auf die advocatorische Praxis und wegen einer
dadurch bedingten Abänderung von § 5 der Advocatenordnung, sowie das Gesuch um Imma-
triculation derjenigen Rechtscandidaten, welche vor drei Jahren die Prüfung für die juristische
Praxis bestanden haben, in Erwägung ziehen lassen.
3) Es wird, den in der ständischen Schrift vom 1 6ten dieses Monats enthaltenen Anträgen
entsprechend, wegen Erläuterung der Generalverordnung des Justizministeriums vom 10ten
December 1861 und sonst das Erforderliche verfügt werden.
4) Die von Friedrich Hermann Prasser und Genossen in Pirna erbetene Gestattung
des Nebeneinanderspannens mehrerer Zugthiere an der Schiffszugleine an dem Leinpfade an der
Elbe wird aus Anlaß der ständischen Schrift vom 6ten Juli dieses Jahres in Erwägung
gezogen werden.
5) Dem Gesuche des Rittergutsbesitzers von Burchardi auf Hermsdorf bei Königstein
um Aufhebung der von der Straßenbaucommission im Gerichtsamtsbezirke Königstein unter
dem 7ten August 1861 und 26sten November 1863 an ihn erlassenen Strafauflagen wird
die in der ständischen Schrift vom 2 Ssten Juli dieses Jahres befürwortete Berücksichtigung zu
Theil werden.
6) Eine Erneuerung der Verordnung vom 1 Aten October 185 4 wegen Annahme fälliger
Zinscoupons bei Zahlungen an gewisse Staatscassen in der von den getreuen Ständen mittelst
Schrift vom 26sten Juli dieses Jahres beantragten Ausdehnung wird demnächst durch Unser
Finanzministerium ergehen, desgleichen wird Unser Ministerium des Innern alsbald Verord-
nung erlassen, daß auch bei der Einhebung der Immobiliarbrandversicherungsbeiträge fällige
Zinscoupons in der beantragten Weise an Zahlungsstatt anzunehmen sind.
7) Das mitttelst ständischer Schrift vom 1 #2#ten dieses Monats eingereichte Gesuch des
Rittergutsbesitzers Kees und Genossen um schleunige Vorkehrung, daß die Pegau-Leipziger