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nach einem vierwöchentlichen Schulbesuche sich körperlich oder geistig oder in beiden Beziehungen
als zu schwach für die unabweislichen Anforderungen der Schule zeigen, aus derselben auf ein
halbes oder auch auf ein ganzes Jahr wieder austreten zu lassen.
Sollten Eltern oder Erzieher dagegen Widerspruch erheben, so entscheidet ein gerichtsärzt—
liches Zeugniß, welches auf deren Kosten zu erfordern ist.
#3. Ueber den Grund der späteren Aufnahme eines solchen Kindes ist das Nöthige im
Hauptbuche der Schule anzumerken, auch sind die betreffenden ärztlichen Zeugnisse im Schul-
archive aufzubewahren.
4. An der Verpflichtung zu einem 8jährigen Schulbesuche wird durch die spätere Auf-
nahme eines Kindes aus solchen Gründen allenthalben nichts geändert.
Dresden, am Sten August 1864.
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts.
von Falkenstein.
Hausmann.
91) Bekanntmachung,
die Eröffnung der Telegraphenstationen in Rochlitz, Penig und Waldenburg
betreffend;
vom 20sten August 1864.
Zum Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins sind in Roch—
litz, Penig und Waldenburg in Vereinigung mit den dortigen Postämtern Telegraphenvereins—
stationen errichtet worden, welche am lsten September laufenden Jahres für die allge-
meine Correspondenz eröffnet werden sollen.
Die Annahme und Beförderung von Depeschen findet während der Dauer der Postexpe-
ditionszeit statt.
Bezüglich der Depeschengebühren und der sonst zu beobachtenden Bestimmungen wird auf
das bei allen Telegraphenbureaus käufliche Reglement für die telegraphische Correspondenz im
Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den internen telegraphischen Verkehr
im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahn-Telegraphenlinien vom 1 Sten
August 1863 verwiesen.
Dresden, am 20sten August 1864.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Schreiner.