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# 4. Bei dem Baue der fraglichen Bahnstrecke werden nach Maßgabe der genehmigten
Oetailpläne die Fluren von
Schönbach,
Reuth und
Brunn
betroffen.
Dresden, am 2 2 sten August 1864.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Kohlschütter.
- Demuth.
94) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Leipziger Vorschußvereins;
vom 22sten August 1864.
N Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 66 46 und
60 der Statuten des Leipziger Vorschußvereins enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu be-
willigen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten mit
der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen
werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 2 2 sten August 1 864.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Dr. Weinlig.
Grundgesetz
des Leipziger Vorschußvereins.
2c.r 2c.
V. Legitimation des Ausschusses und Directoriums.
#46. Nach jeder Wahl sind die Mitglieder des Ausschusses und Directoriums, beziehend-
lich die Ersatzmänner beider, durch eine Bekanntmachung nach § 15 zu veröffentlichen; ebenso
Demuth.