— XXXIII —
Uebereinkunft mit der Regierung des Herzogthums Sachsen— Coburg— Gotha
wegen Schutzes der Waarenbezeichnungen .
14ten October 1839. —
— mitt der Königlich Preußischen Regierung vom Wsten-M#gembe
Erläuterung von Art. 49 derselben über die Leistung gegenseitiger
Rechtshülfe
mit der Keiserlich Russischen Regierung über die Behandlung *
Mobiliarnachlässe der im Königreiche Polen verstorbenen Sächsische
und beziehendlich im Königreiche Sachsen verstorbenen Polnischen en
Unterthanen
— muit der Regierung des Kaiserreichs Rußland und des Großfürsten-
thums Finland über die Behandlung der Mobiliarnachlässe der beider-
seiigen in dem anderen Staate verstorbenen Unterthanen ..
—mItderHerzoglichAltenburgischenRegierunggetroffene,vom
UsteUM011840—ErläuterungvonArt.49überdieLeistunggegeU-
20sten Fumi
seitiger Rechtshülfe
— mmit der Regierung des Fürstenthums Schwarzburg- Ruvolstadt wegen
der in Criminal= und Polizeistrafsachen erwachsenden Kosten .
Unterförster, Dienstprädicat, tritt an die Stelle des Prädicats „Forst—
aufseher'“
Unteroffiziere und Sold aten, beurlaubte, — Abänderung der Bestimm-
ung im § 101, Absatz 3 des Gewerbegesetzes vom 15ten October
1861 über die Competenz zu Untersuchung und Bestrafung von Ver-
gehen gegen Vorschriften, deren sich dieselben schuldig machen. .
Unterstützungscasse zu Oederan — Bestätigung der Statuten für selbige
Unterstützungsverein für Kranke zu Neuhausen — dessen Statuten werden
bestätigt .
Urkunden — welche im Auslande angestellte Königlich Sisi öensuln
zu deren Recognition ermächtigt worden sind
V.
Verbot der Ausfuhr von Schießpulver und anderer Kriegsmunition aus den
Seehäfen des Zollvereinsgebiets .......
—Außerkxaftsetzungdesselben.
Vereinbarung, anderweite, der Zollvereinsstaaten wegen der Gewerbe-
legitimation der Handelsreisenden. . ....
— Beitritt der freien und Hansestadt Bremen dazu ..
— mit der Herzoglich Sächsisch-Meiningenschen Regierung wegen An-
schlusses der dasigen Städte Saalfeld und Pößneck an die Königlich
Sächsische Telegraphenleitung
Verpflegsreglement für das deutsche Bundesheer, provisorisches, — Publi-
cation des von der deutschen Bundesversammlung wegen Einführung
eines solchen gefaßten Beschlusses .......
—Jnhaltsverze1chmßdazu .
Verzeichnisse, specielle, über Gerichtskosten, — unentgeltliche Aushändigung
derselben und kostenfreie Erledigung d der über zu hohes igutdiren er-
hobenen Beschwerden
d
1864.
Tag.
9 März
2 April
6 Juni
6 Juni
4 Nov.
6 Dec.
14 Nov.
3 Oct.
23 März
27 Mai
1 Nov.
6 Juli
7 Sept.
6 Mai
30 Juni
1 Oct.
27 Febr.
7 Oct.
Seite.
167 sg.
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Paragraph.
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