Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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J 
Tarif 
für die im inneren Verkehre des Königlich Sächsischen Postbezirks bei dem Brief., 
Packerei= und Personentransporte, sowie bei dem Zeitungsdebit zu erhebenden 
Gebühren aller Art, in alphabetischer Reihenfolge. 
—-t- 
  
  
  
  
Betrag 
Posi- oder sonstige Vergl. Post- 
tion. Gegenstand der Tare. Festsetzung rbnung. 
der Gebühren. 
1. Abgeholte portofreie Officialsendungen s. Pos. 3 « 
  
  
— portopflichtige Briefe ꝛc. unter c. 
2. Baare Einzahlungen VWWT 871. 
das tarifmäßige Briefporto. Pos. 4. 
I dastartfmaßtgeWerthporto.. .Pos.1.6. 
Z.BestellundQuIttungsqebuhr beziehendltch Local— 
porto 4. 
6 a) bei der Zutragung der mit ven Posten von weiter- 
her eingegangenen Sendungen für Bewohner 
des Postorts: 
I. unfrankirte Sendungen: 
für eine Sendung in Briefform, welche weder 
recommandirt, noch mit Werthsdeclaration ! 
sehen ist, einschließlich der Vorschußbriese 
für einen Brief mit declarirtem Werthe unter 
einem Thaler . 
für einen recommandirten Brief . 
furemeuBrIefmttJusmuanonsdocument(aus- 
schließlich der Insinnationsgebühr) 
für einen Brief, auf welchen eine Baareinzahl 
ung erfolgt ist 
für einen Brief mit declarirtem Weithe von 
1—300 Thlr. — —— 
  
3 Pf. 
  
5 Pf. 
  
 
	        
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