Posi-
tion.
Gegenstand der Tare.
Betrag
oder sonstige
Festsetzung
der Gebühren.
Vergl. Post-
ordnung.
für einen Begleitbrief .
für einen Adreßschein über eine Sendung in
Briefform von mehr als 1 Pfund Gewicht
oder 300 Thlr. Werth . -
II. frankirte und portofreie Sendungen:
für einen Vorschußbrief .
für einen Brief, auf welchen eine Baareinzahl.
ung erfolgt it 1
für einen Brief mit declarirtem Werthe von
1—300 Thlr. — —
wogegen für die übrigen unter al aufgeführten
Sendungen eine Bestell- und Ouittungsgebühr
nicht zu entrichten ist;
bI bei der Zutragung der mit den Posten von
weiterher eingegangenen Sendungen für
Bewohner des Landbestellbezirks:
I. unfrankirte Sendungen:
für eine Sendung in Briefform, welche weder
recommandirt, noch mit Werthsdeclaration ver-
sehen ist, einschließlich der Vorschußbriefe.
für einen Brief mit declarirtem Werthe unter
einem Thaler . . .
füreinenrecommandirtenBrief....I
für einen Brief mit Insinuationsdocument (aus-
schließlich der Insinuationsgebühr)
für einen Brief, auf welchen eine Baareinzahl-
ung erfolgt t
für einen Brief mit declarirtem Werthe von
1 bis mit 300 Thlr. — —.
für ein Packet bis mit 1 Pfund Gewicht oder
300 Thlr. —. — = Werth
1
1864.
5z Pf.
3Pf.
5 Pf.
5 Pf.
8 Pf.
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