Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

— 301 — 
  
Posi- 
tion. 
  
Gegenstand der Tare. 
Betrag 
oder sonstige 
Festsetzung 
Gebühren. 
der 
  
Vergl. Post- 
ordnung. 
  
  
für einen Brief mit declarirtem Werthe unter 
einem Thaler 
für einen recommandirten Brief 
für einen Brief mit Insinuationsdocument (aus- 
schließlich der Insinuationsgebühr) 
für einen Brief, auf welchen eine Baareinzahl- 
ung erfolgt ist ..... 
für einen Brief mit declarirtem Werthe von 
einem Thaler an 
für einen Begleitbrief sammt der zugehörigen 
Sendung 
II. frankirte und portofreie Sendungen: 
für einen Vorschußbrief . 
für einen Brief, auf welchen eine Becczchiuns 
erfolgt ist 
für einen Brief mit declarirtem Werthe von 
einem Thaler an 
  
  
  
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wogegen für die übrigen unter * aufgeführten 
Sendungen eine Bestell- und Quittungsgebühr 
nicht zu entrichten ist; 
d) bei der Zutragung oder Abholung von 
Localbriefen oder Locallandbriefen: 
für eine Sendung in Briefform bis 1 Pfund 
einschließlich 
für einen recommandirten Brief einschließlich der « 
Recommandationsgebühr .. 
für einen Brief mit Werthsdeclaration bis zum 
Betrage von 300 Thlr. —--—- und 8 Loth 
Gewicht an Bestellgebühr 
für jedes Hundert Thaler des declarirten Werthen 
(wobei für geringere Sendung als 100 Thlr. 
  
— - oder überschießende Beträge über «- 
100 Thlr. der Betrag für das volle Hundert 
erhoben wird) 
3Pf. 
5 Pf. 
3 Pf. 
5 Pf. 
S# 
Pf. 
28 Pf. 
8 Pf. 
5 Pf. 
  
  
445
	        
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