Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

— 329 — 
sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen Verordnungen vom 14ten März 1836 
(Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1836, Seite 72) und vom 5ten März 1844 
(Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1844, Seite 122) enthalten sind. 
83. Von der im 8 1 erwähnten Anlage werden die Fluren 
der Stadt Werdau 
und 
des Dorfes Leubnitz 
betroffen. 
Dresden, den 19ten September 1864. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. 
Demuth. 
MÆ 109) Verordnung, 
die analoge Anwendung des Strafgesetzbuchs und der Strafproceßordnung auf 
Polizeistrafsachen betreffend; 
vom 29sten September 1864. 
Ulter dem 20sten Mai 1858 hat das Ministerium des Innern rücksichtlich der analogen 
Anwendung des ersten Theiles des Strafgesetzbuchs, sowie der Strafproceßordnung auf die 
Polizeistrafsachen, die unter O hier beigefügte Verordnung an die Kreisdirectionen erlassen, 
welche seiner Zeit bereits durch die Kreis- und Verordnungsblätter veröffentlicht worden ist. — 
Auf ständischen Antrag wird dieselbe hiermit auch im Gesetz- und Verordnungsblatte 
bekannt gemacht. 
Dresden, am 29sten September 1864. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. 
Weiß. 
48“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.