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Gesetzund Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
1 Ste Stück vom Jahre 1864.
144) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Mobiliar-Brandversicherungsvereins zu
Langenchursdorf;
vom 22sten October 1864.
Nechvem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 39 der
Statuten des Mobiliar-Brandversicherungsvereins zu Langenchursdorf enthaltene Rechtsver-
günstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese
Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau
nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, am 2 2 sten October 1 864.
Ministerium des Innern.
«- Frhr. v. Beust.
Demuth.
Statuten
des Mobiliar-Brandversicherungsvereins zu Langenchursdorf.
2c. 20.
39. Die Namen der sämmtlichen Mitglieder des Directoriums sind mit Bezeichnung Legitimation.
des Vorsitzenden, des Stellvertreters desselben und des Cassirers nach jeder Wahl sofort in
dem Amtsblatte des Justizamts Waldenburg bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung ge-
nügt zur Legitimation der Gewählten.
2c. 2c.
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