Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

— 439 — 
A. 
Lieferschein 
über Einlagen zur Altersrentenbank für Rechnung nachbenannter Personen. 
  
  
  
  
Vor= und Familien- Wesentliche Betrag der Einlagen Angabe 
Fort- Namen Wohnorte mit mit der 
laufende - Capital- Capital= mitfolgenden Anmeldungen, Anmeld- 
Nummer der Verzicht Vorbehalt ungsbeilagen und Einlagebücher, nach 
« Stückzahl und Art, beziehendlich 
  
  
2 Nerst zi idli · si 
zu Versichernden, beziehendlich Versicherten. nach Thalern. Nummern. 
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkungen: 
1) Der Einreichung eines Lieferscheins bedarf es nur, wenn die Einsendung mehr als Eine Einlage enthält. 
2) Wird eine Anmeldungsbeilage zurückgewünscht, so ist Solches in der letzten Spalte des Lieferscheins anzumerken. 
3) Rasuren und ähnliche Aenderungen im Zifferwerk und an anderen wesentlichen Stellen eines Lieferscheins sind unzulässig. 
4) Bei Provinzialgeschäftsstellen eingegangene Lieferscheine sind beim Registerwerke dieser Stellen zurückzubehalten. 
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