Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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MÆ 6) Bekanntmachung, 
den Bezirksarmenverein im Amtsbezirke Augustusburg betreffend; 
vom 1 iten Januar 1864. 
Nechdem der Vereinigung einer größeren Anzahl von Ortschaften und Heimathbezirken inner- 
halb des Amtsbezirks Augustusburg, die sich zu Verfolgung von Zwecken der Armenpflege 
und der Armenpolizei beziehendlich in einem zu Schellenberg errichteten Bezirksarmenhause 
gebildet hat, bei Bestätigung ihrer Statuten die Rechte einer moralischen Person verliehen 
worden sind, so wird Solches und daß der beregte Verein seinen Gerichtsstand vor dem Gerichts- 
amte Augustusburg hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 1 1ten Januar 1864. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. 
Schmiedel. 
  
7) Verordnung, 
die Landtagswahl in der Stadt Leipzig betreffend: 
vom 20sten Januar 1864. 
IJ. Folge des Austritts des bisherigen zweiten Abgeordneten der Stadt Leipzig aus der 
zweiten Kammer der Ständeversammlung ist die Vornahme einer anderweiten Wahl an dessen 
Stelle erforderlich und angeordnet worden. 
Nachdem nun der dem 
Regierungsassessor von Thielau zu Leipzig 
bereits wegen commissarischer Leitung der Wahl eines Stellvertreters des gedachten Abgeord- 
neten ertheilte Auftrag auch auf die erstgedachte Neuwahl erstreckt worden ist, so wird Solches 
unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 21sten November vorigen Jahres (Gesetz= und 
Verordnungsblatt vom Jahre 1863, Seite 764) wierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 20sten Januar 1 864. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Schmiedel.
	        
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