Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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8) Bekanntmachung, 
die mit der Koniglich Preußischen Regierung getroffene Uebereinkunft wegen gegen- 
seitiger Zulassung der Locomobilen betreffend; 
vom 19ten Januar 1864. 
Nachdem mit der Königlich Preußischen Regierung eine Uebereinkunft wegen gegenseitiger 
Zulassung transportabler Dampfmaschinen (Locomobilen) nach Inhalt der nachstehenden, mit- 
einer gleichlautenden Königlich Preußischen Ministerialerklärung ausgewechselten Ministerial- 
erklärung vom 1 &ten November vorigen Jahres getroffen worden ist, so wird die Letztere mit 
Genehmigung Sr. Majestät des Königs zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 1 9ten Januar 1864. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Schmiedel. 
Ministerialerklärung, 
betreffend die zwischen der Königlich Sächsischen und Königlich Preußischen Regier- 
ung getroffene Uebereinkunft wegen gegenseitiger Zulassung transportabler Dampf- 
maschinen (Locomobilen). 
Nachdem zwischen der Koniglich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung eine 
Uebereinkunft dahin getroffen worden ist, daß die im Königreiche Preußen erbauten transpor- 
tabeln Dampfmaschinen (Locomobilen) in Sachsen und die im Konigreiche Sachsen erbauten 
transportabeln Dampfmaschinen in Preußen ohne nochmalige Prüfung oder Revision in Be- 
trieb genommen werden dürfen, wenn der Nachweis beigebracht wird, daß ihre Kessel inner- 
halb der letzten zwei Jahre ersteren Falles in Preußen, letzteren Falles in Sachsen nach den 
daselbst in Geltung stehenden Vorschriften über die Zulässigkeit geprüft, oder von den dazu 
verordneten Beamten revidirt worden sind, so sind hierüber von den Regierungen des König- 
reichs Preußen und des Königreichs Sachsen dem Inhalte nach gleichlautende Ministerial- 
erklärungen ausgefertigt worden. 
Vorstehende Uebereinkunft soll nach erfolgter Auswechselung der beiderseitigen Ministerial- 
erklärungen vorschriftmäßig bekannt gemacht werden und tritt von da an im Konigreiche Sachsen 
in Kraft. 
Dresden, am 1 Aten November 1863. 
Königlich Sächsische Ministerien der auswärtigen 
Angelegenheiten und des Innern. 
Frhr. v. Beust. Schmiedel. 
1964. 6
	        
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