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Gesetzzund Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
6. Stück vom Jahre 1865.
.We 40. Bekanntmachung,
die Eröffnung der Telegraphenvereinsstation Bautzen betreffend;
vom 16. März 1865.
Zun Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins ist in
Bautzen
eine Telegraphenvereinsstation errichtet worden, deren Eröffnung für die allgemeine telegraphische
Correspondenz am .
1. April 1865
erfolgen soll.
Es wird bei dieser Station voller Tagesdienst, d. h. täglich von Morgens 7 Uhr bis
Abends 9 Uhr, stattfinden und bei dem Betriebe das Reglement für die telegraphische Cor-
respondenz im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den inneren telegraphischen
Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahn-Telegraphenlinien vom
18. August 1863, welches auf allen Stationen käuflich zu erlangen ist, Anwendung leiden.
Dresden, am 16. März 1865.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Schreiner.
& 41. Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Brandis;
vom 18. März 1865.
Nechvem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 14 und
§ 18 sub b, Absatz 2 und Absatz 3 im Eingange der Statuten des Vorschußvereins zu
Brandis enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat
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