Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Gesetzzund Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
6. Stück vom Jahre 1865. 
    
.We 40. Bekanntmachung, 
die Eröffnung der Telegraphenvereinsstation Bautzen betreffend; 
vom 16. März 1865. 
Zun Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins ist in 
Bautzen 
eine Telegraphenvereinsstation errichtet worden, deren Eröffnung für die allgemeine telegraphische 
Correspondenz am . 
1. April 1865 
erfolgen soll. 
Es wird bei dieser Station voller Tagesdienst, d. h. täglich von Morgens 7 Uhr bis 
Abends 9 Uhr, stattfinden und bei dem Betriebe das Reglement für die telegraphische Cor- 
respondenz im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den inneren telegraphischen 
Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahn-Telegraphenlinien vom 
18. August 1863, welches auf allen Stationen käuflich zu erlangen ist, Anwendung leiden. 
Dresden, am 16. März 1865. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Schreiner. 
& 41. Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Brandis; 
vom 18. März 1865. 
Nechvem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 14 und 
§ 18 sub b, Absatz 2 und Absatz 3 im Eingange der Statuten des Vorschußvereins zu 
Brandis enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat 
1865. 21
	        
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