Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

  
  
Maßstab Abgabensätze Für 
» der nach dem nach dem Tara wird vergütet 
M. Benennung der Gegenstände. Ver. 30--Thaler-523-Gulden- vom Centner 
ollung Fuße Fuße Bruttogewicht 
Thlr.] Ngr. Fl.. Pfund. 
c) Von Geweben mit Kautschuck oder Guttapercha 
überzogen oder getränkt, sowie aus Gummi- 
fäden in Verbindung mit anderen Spinn- 18 in Kisten. 
materialien. ... 1Ctr.25 4345 lgx Körben. 
d) Herrenhüte von Filz, aus Wolle oder anderen (20 in isee. 
Thierhaaren, unstaffirt, staffirt oder garnirtt Ctr.5 2615 11 in Körben- 
13 in Kisten. 
e) Leinene Leibwäsche 1 Ctr. 1730 8 Körben. 
Anmerk. Kleider und Leibwäsche, getragene, wenn sie 
nicht zum Verkaufe eingehen Ctr. 15 521 
19 Kupfer und andere nicht besonders genannte 
unedle Metalle und Legirungen aus un- 
edlen Metallen, sowie Waaren daraus: 
a) In rohem Zustande oder als alter Bruch; auch 
Kupfer= und andere Scheidemünzen, insofern 
sie in einzelnen Vereinsstaaten eingeführt 
werden dürfen. ........ frei frei 
b) Geschmiedet oder gewalzt in Stangen oder 
Blechen, auch Drath .1Ctr. 1224 3 33 
c) In Blechen und Drath, plattirt 1Ctr. . 7.1Z in Fissern- 
d) Waaren, und zwar: 4 in Ballen. 
1. Drathgewebe. . . . . . I1Ctr. 3 5 15 
2. Kupferschmiede- und Gelbgießerwaaren, als: 
Blasen, Bügeleisen, Eimer, Gewichte, Ge— 
winde, Haken, Hähne, Kellen, Lampen, 
Leuchter, Lichtputzen, Mörser, Riegel, Röh- 
ren, Schlösser, Schraubenbolzen und-Mut- 
tern, Schüsseln, Thür-, Fenster-, Truhen= 
und Wagenbeschläge, Waageschalen und 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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