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Benennung der Gegenstände.
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Zollsätze für 100 Kilogramm
im Jahre 1862.
vom 1. October 1864 an.
Schaufeln, Gabeln, Rechen, Werkzeugstiele (Hefte) von
Holz mit oder ohne Zwinge (metallene Ringe).
Ruden
Schüsseln, Löffel, Näpfe und anderes hölzernes Hausgeräth
Bauholz, roh oder zugerichttt . ...
Wagnerarbeiten, roh oder zugerichtt ..
Holzwaaren, andere, nicht namentlich genannt
Meubemle.
Verpackungsmaterialien, bereits gebrauchtt . . ..
Seeschiffe, im Zollvereine erbaut, noch nicht in das Schiffs-
register eingetragen oder unter Flagge eines Zollvereins-
staats segelnd:
von Holz .........
VonEisen.............
Gerippe von Seeschiffen und Flußfahrzeuge:
von Holz.. ....... ......
von Eisen:
Maschinen und Treibwerke an Bord dieser Schiffe eingesetzt,
werden abgesondert nach den unter der Rubrik „Maschinen
und Maschinentheile“ angegebenen Zollsätzen verzollt.
Spinnerei und Weberei.
Flachs:
Flachs oder Hanf, gehechetktler
Leinen= oder Hanfgespinnst, welches auf das Kilogramm
mißt, und zwar:
einfaches:
rohes:
6,000 Metres oder weniger
1865.
Frei
.
Frei
10 pCt. vom Werthe. 10 pCt. vom Werthe.
Frei
Frei
DT
Für die Tonne nach französischer Vermessung.
25 Frs.
70
15
50
Frei
20 Frs.
60
10
40
N
Frei
15 Frs.
39