Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

  
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Zollsätze. 
Benennung der Gegenstände. 1862. 1864. 1865. 1866. 
Thlr. Sgr.hlr. Sgr.Thlr. Sgr. Thlr. Sgr. 
77. . Fl. . 77. 4.. Fl. Fr. 
See= und Flußschiffe, hölzerne vom Herh 
58 
—2 eiserne vom Werth 
Bemerkung. 8 
Die Anker, Anker= und sonstigen Ketten, ingleichen 
alle, nicht zu den gewöhnlichen Schiffs-Utensilien ge- 
hörigen beweglichen Inventarienstücke, sowie bei den 
Dampfschiffen die Dampfmaschinen, unterliegen den 
für diese Gegenstände festgesetzten Zollsätzen. 
Gespinnste und Gewebe. 
1. Von Flachs oder Hauf. 
Flachs und Hauf in Stengeln und Bunden, ge- 
röstet oder ungeröstete Frei 
4 — 2 gebrochen oder gehechelt 5 
171 
Garn: 
rohes, Maschinengespinnst 2 
3 30 
, Handgespinst 5 
171 
gebleichtes, desgleichen bloß abgekochtes oder ge- 
gebüktes (geäschertes) Garn, ferner gefärb- 
tes Grn 3 
5 15 
Zwirn, roh, gebleicht oder gefärtt 4 
7
	        
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