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Gesctz-und Verordnungsblall
für das Königreich Sachsen,
17. Stück vom Jahre 1865.
85. Deeret
wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe des Zwickauer Brückenberg-
Steinkohlenbauvereins:;
vom 9. Juni 1865.
D.' Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 500,000 Thalern,
welche der Zwickauer Brückenberg-Steinkohlenbauverein zu Vollendung der erforderlichen
Schachtanlagen, ingleichen zu Herstellung einer das Werk mit dem Zwickauer Eisenbahnhofe
verbindenden Eisenbahn durch Ausgabe von 5000 auf den Inhaber lautenden und mit
5 Procent jährlich zu verzinsenden Schuldscheinen à 100 Thaler nach Maßgabe der vor-
gelegten Entwürfe der Hauptschuldverschreibung und der Schuldscheine nebst Zinsleisten und
Zinsscheinen, ingleichen des Tilgungsplans aufzunehmen beschlossen hat, die nachgesuchte Ge-
nehmigung ertheilt.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 9. Juni 1865.
6. Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
D& 86. Deecret
wegen Bestätigung der Statuten des ländlichen Vorschußvereins zu Krögis;
vom 24. Juli 1865.
Neckem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in § 13 der
Statuten der unter dem Namen „ländlicher Vorschußverein zu Krögis“ zusammengetretenen
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