Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

MÆ 42. Verordnung, 
den Beitritt zu dem Schifffahrtsvertrage zwischen Preußen und Großbritannien 
betreffend; 
vom 17. März 1866. 
Wan, Johann, von GOTTES# Gnaden kKhnig von Sachsen 
124. 2. 46c. 
thun hiermit kund und zu wissen: 
Nachdem von Seiten der Königlich Preußischen Regierung unter Vorbehalt des Beitritts 
der übrigen Zollvereinsstaaten mit dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland 
am 16. August 1865 ein Schifffahrtsvertrag abgeschlossen und dessen Ratification am 24. 
Februar dieses Jahres erfolgt ist, Wir auch Unseren Beitritt zu diesem Vertrage erklärt haben, 
so bringen Wir denselben in der Anfuge unter O zur öffentlichen Kenntniß. 
Unsere Behörden und Alle, die es angeht, haben sich hiernach gebührend zu achten. 
So geschehen Dresden, am 17. März 1866. 
Johann. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Richard Freiherr von Friesen. 
□ 
  
Schifffahrts -Vertrag Treaty of navigation 
zwischen between 
Preußen und Großbritannien. Prussia and Great Britain. 
— 
Seine Majestät der König von Preußen, einerseits, Lis Majesty The King of Prussia, on the 
one part, 
und and 
Ihre Majestät die Königin des Vereinigten König= Her Majesty The Queen of the United King- 
reichs von Großbritannien und Irland, andererseits, dom of Great Britain and Ireland, on the 
other part; 
von dem Wunsche geleitet, die auf die gegenseitige being equally animated by the desire to 
Behandlung der Schifffahrt bezüglichen Bestimm= develope the stipulations relative to the
	        
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