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& 62. Bekanntmachung,
die Bewilligung einer von dem landwirthschaftlichen Creditvereine im Königreiche
Sachsen erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 26. Juli 1869.
N mit Allerhöchster Genehmigung das Justizministerium dem landwirthschaftlichen
Creditvereine im Königreiche Sachsen auf Ansuchen diejenige Ausnahme vLon bestehenden
Gesetzen, welche in der im Nachstehenden abgedruckten Bestimmung der Statuten des gedachten
Vereins enthalten ist, zugestanden hat, so wird dieß hiermit bekannt gemacht.
Dresden, am 26. Juli 1869.
Ministerium der Juftiz.
D. Schneider.
v. Ardenne.
Statuten
des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreiche Sachsen.
82.
(Zusatz.)
Die von dem Vereinsdirectorium unter Beidruckung des Vereinssiegels vollzogenen
Schriften bedürfen zum Beweise der Echtheit der Unterschriften der gerichtlichen oder notariellen
Recognition nicht und sind insoweit den öffentlichen Urkunden gleich zu achten.
K& 63. Verordnung,
die Richtungslinie der Chemnitz-Leipziger Staatseisenbahn betreffend;
vom 7. August 1869.
Un#e# Bezugnahme auf die Verordnung vom 1. Februar laufenden Jahres, die Abtretung
von Grundeigenthum zu Erbauung einer Staatseisenbahn von Chemnitz nach Leipzig betreffend
(Seite 23 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1869), wird andurch bekannt
gemacht, daß von der fernerweit genehmigten Strecke dieser Staatseisenbahn die Fluren von
Niedergräfenhain,
Frauendorf,
Roda,
Greifenhain,