Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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Gesetz-und Ver. rdnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
17. Stück vom Jahre 1869. 
  
74. Deecret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Gelenau; 
vom 20. September 1869. 
  
Me das Justizministerium die im § 15 des Regulativs für die Sparcasse zu Gelenau 
enthaltene Rechtsvergünstigung bewilligt hat, so hat das Ministerium des Innern dieses Regu- 
lativ mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen desselben allenthalben genau nach- 
gegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Deeret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 20. September 1 869. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Regulativ 
für die Sparcasse zu Gelenau. 
Forwerg. 
2c. 2c. 
15. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie die darüber ausgestellten Einlage- Ausschluß von 
und Quittungsbücher, sind einer Verkümmerung oder Inhibition nicht unterworfen; jedoch Ver- 
kann die Abpfändung eines Buches, welches im Besitze eines Schuldners gefunden wird, nicht ummerung 
gehindert werden. 
186. 15
	        
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