Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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131. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Saxonia, Eisenwerke und Eisenbahnbedarf- 
Fabrik in Radeberg“ betreffend; 
vom 1. August 1872. 
De- Ministerium des Innern hat der Actiengesellschaft „Saxonia, Eisenwerke und 
Eisenbahnbedarf-Fabrik in Radeberg,“ welche behufs der Erweiterung ihres Fabrik- 
betriebs eine Anleihe von 100,000 Thalern —= — aufzunehmen beabsichtigt, zu 
der Ausgabe von auf den Inhaber lautenden fünfprocentigen, bis zum Jahre 1906 
planmäßig auszuloosenden Schuldscheinen, und zwar von 400 dergleichen im Nenn- 
werthe von je 100 Thlr. —. —-, und von 120 dergleichen im Nennwerthe von je 
500 Thlr. —. —-, nach Maßgabe der vorgelegten Schuldverschreibungsentwürfe 
die Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 1. August 1872. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
132. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer von dem Sparvereine Lichtenstein = Calluberg erbetenen 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 25. Juli 1872. 
Nechdem mit Allerhöchster Genehmigung das Justizministerium dem in das Genossen- 
schaftsregister eingetragenen Sparvereine Lichtenstein= Callnberg auf Ansuchen diejenige 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen, welche in der im Nachstehenden abgedruckten Be- 
stimmung der Statuten dieses Vereins enthalten ist, zugestanden hat, so wird Solches 
hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht. 
Dresden, am 25. Juli 1872. 
Ministerium der Justiz. 
Abeken. 
Rosenberg.
	        
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