Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

  
Schema 4. 
N. N. 
aus .. .,. 
geborenzu... .. .am 
vorgebildet.... 
bestand die 
        
von 
368 
Prüfung zu 
18 
A. Ergebnisse der Gesammtprüfung in Betreff des Schulfachs bezüglich 
B. Ergebnisse der besonderen 
  
1. der mündlichen und schriftlichen Prüfung. 
Religion. 
Glaubens= und Sittenlehre. 
Classi- 
fication. 
  
Ergebniß. 
Bekenntnisses, 
bis zu . t. 18. . 
den 1 . 
musikalischen Prüfung. 
  
  
Bibelkunde und Bibelerklärung. 
  
Kirchengeschichte. 
  
  
Deutsche 
Sprache. 
Sprechfertigkeit und Aussprache. 
  
Sprachlehre. 
  
Rechtschreibung. 
  
Literaturgeschichte. 
  
  
Aufsatz. 
Gesammt- 
ergebniß. 
  
Theorie. 
  
Gesang. 
  
Violinspiel. 
  
Clavierspiel. 
  
  
Lateinische 
(französische) 
Sprache. 
Aussprache (Sprechfertigkeit bez. der französischen) 
  
Sprachlehre. 
  
Rechtschreibung. 
  
  
(Literaturkenntniß.) 
  
Schriftliche Arbeit. 
  
  
Orgelspiel. 
  
  
  
(Englische 
Sprache.) 
Aussprache, Sprechfertigkeit. 
  
  
Sprachlehre. 
  
Rechtschreibung. 
  
  
Literaturkenntniß. 
  
Schriftliche Arbeit. 
  
  
Geographie. 
Länder- und Völkerkunde. 
  
  
  
Physische und mathematische Geographie. 
  
  
Geschichte. 
Allgemeine. 
  
  
Vaterländische. 
  
  
Naturkunde. 
Naturbeschreibung. 
  
Physische Anthropologie. 
Physik. 
  
  
Chemie. 
  
  
Arithmetik. 
Zahlenlehre. 
  
Schriftliche Arbeit. 
  
Geometrie. 
Formen= und Raumlehre. 
  
Schriftliche Arbeit. 
  
Pädagogik. 
Erziehungs= und Unterrichtslehre. 
  
Methodik. 
  
Katechetik. 
  
Geschichte und Literatur der Pädagogik. 
  
Schulgesetzgebung und Schuleinrichtungskunde. 
  
2. der Fertigkeiten. « 
Gesang. 
  
Schönschreiben. 
  
Zeichnen. 
  
Turnen. 
  
(Weibliche Handarbeiten.) 
  
3. der practischen Lehrfähigkeit. 
Lehrgabe. 
  
Lehrfertigkeit überhaupt. 
  
Lehrfertigkeit im Turnen. 
  
  
Lehrfertigkeit im Zeichnen. 
  
  
  
4. der geistigen Reife, wie sie sich aus der Gesammtprüfung ergiebt. 
  
Gesammtergebniß der Prüfung. 
  
  
C. Urtheil über das sittliche 
Verhalten 
(nach Ausweis der im Seminare geführten 
Censuren oder nach Maßgabe der bei- 
gebrachten Zeugnisse). 
D. Bemerkungen 
(über besondere Vorzüge oder Mängel, 
ertheilte Winke, Erinnerungen rc. event. 
der erlangten Dispensationen, auch bezüg- 
lich der Wahlfähigkeitsprüfung, über auf- 
fällige Fort= oder Rückschritte seit der 
Candidatenprüfung). 
Nach diesem Schema, welches zur Grundlage der auszustellenden Prüfungszeugnisse dienen soll, ist bei jeder Prüfungs- 
Commission über alle von ihr Geprüfte, und von jedem Bezirksschulinspector über die ihm zugewiesenen Schulamts-Candidaten 
ein Buch anzulegen und zu führen. Z : 
Jedem. Geprüften wird eine volle Seite gewidmet und auf diese das Ergebniß der Prüfung genau eingetragen, wobei 
überdies unter D Gelegenheit zu später, dafern nöthig, nachzutragenden Bemerkungen gegeben ist. 
Die sub A in () gesetzten Rubriken haben nur auf Lehrerinnenprüfungen Bezug.
	        
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