Schema 4.
N. N.
aus .. .,.
geborenzu... .. .am
vorgebildet....
bestand die
von
368
Prüfung zu
18
A. Ergebnisse der Gesammtprüfung in Betreff des Schulfachs bezüglich
B. Ergebnisse der besonderen
1. der mündlichen und schriftlichen Prüfung.
Religion.
Glaubens= und Sittenlehre.
Classi-
fication.
Ergebniß.
Bekenntnisses,
bis zu . t. 18. .
den 1 .
musikalischen Prüfung.
Bibelkunde und Bibelerklärung.
Kirchengeschichte.
Deutsche
Sprache.
Sprechfertigkeit und Aussprache.
Sprachlehre.
Rechtschreibung.
Literaturgeschichte.
Aufsatz.
Gesammt-
ergebniß.
Theorie.
Gesang.
Violinspiel.
Clavierspiel.
Lateinische
(französische)
Sprache.
Aussprache (Sprechfertigkeit bez. der französischen)
Sprachlehre.
Rechtschreibung.
(Literaturkenntniß.)
Schriftliche Arbeit.
Orgelspiel.
(Englische
Sprache.)
Aussprache, Sprechfertigkeit.
Sprachlehre.
Rechtschreibung.
Literaturkenntniß.
Schriftliche Arbeit.
Geographie.
Länder- und Völkerkunde.
Physische und mathematische Geographie.
Geschichte.
Allgemeine.
Vaterländische.
Naturkunde.
Naturbeschreibung.
Physische Anthropologie.
Physik.
Chemie.
Arithmetik.
Zahlenlehre.
Schriftliche Arbeit.
Geometrie.
Formen= und Raumlehre.
Schriftliche Arbeit.
Pädagogik.
Erziehungs= und Unterrichtslehre.
Methodik.
Katechetik.
Geschichte und Literatur der Pädagogik.
Schulgesetzgebung und Schuleinrichtungskunde.
2. der Fertigkeiten. «
Gesang.
Schönschreiben.
Zeichnen.
Turnen.
(Weibliche Handarbeiten.)
3. der practischen Lehrfähigkeit.
Lehrgabe.
Lehrfertigkeit überhaupt.
Lehrfertigkeit im Turnen.
Lehrfertigkeit im Zeichnen.
4. der geistigen Reife, wie sie sich aus der Gesammtprüfung ergiebt.
Gesammtergebniß der Prüfung.
C. Urtheil über das sittliche
Verhalten
(nach Ausweis der im Seminare geführten
Censuren oder nach Maßgabe der bei-
gebrachten Zeugnisse).
D. Bemerkungen
(über besondere Vorzüge oder Mängel,
ertheilte Winke, Erinnerungen rc. event.
der erlangten Dispensationen, auch bezüg-
lich der Wahlfähigkeitsprüfung, über auf-
fällige Fort= oder Rückschritte seit der
Candidatenprüfung).
Nach diesem Schema, welches zur Grundlage der auszustellenden Prüfungszeugnisse dienen soll, ist bei jeder Prüfungs-
Commission über alle von ihr Geprüfte, und von jedem Bezirksschulinspector über die ihm zugewiesenen Schulamts-Candidaten
ein Buch anzulegen und zu führen. Z :
Jedem. Geprüften wird eine volle Seite gewidmet und auf diese das Ergebniß der Prüfung genau eingetragen, wobei
überdies unter D Gelegenheit zu später, dafern nöthig, nachzutragenden Bemerkungen gegeben ist.
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