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2 S,. Bekanntmachung,
die Richtungslinie der Zwickau-Lengenfeld-Falkensteiner Eisenbahn betreffend;
vom 28. März 1874.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung, die Richtungslinie der Zwickau-Lengenfeld-
Falkensteiner Eisenbahn betreffend, vom 28. Mai vorigen Jahres (Seite 445 des
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1873), wird von dem Ministerium des
Innern andurch bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Eisenbahn weiter
die Flur
Dorfstadt
betroffen wird.
Dresden, am 28. März 1874.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Schmaltz. Fromm
I 29. Bekanntmachung,
den Commissar für den Bau der Staatseisenbahnstrecken Sohland-Neustadt und
Neustadt-Dürr-Röhrsdorf betreffend;
vom 23. März 1874.
Des Finanzministerium hat beschlossen, die Geschäfte des Commissars für den Bau
der Strecke Sohland-Neustadt der Südlausitzer Staatseisenbahn einschließlich des Bahn-
hofs Neustadt dem
Directionsrath Theodor Albrecht Schreiner zu Löbau
und die Geschäfte des Commissars für den Bau der Staatseisenbahnstrecke Neustadt-
Dürr-Röhrsdorf dem Mitgliede der Generaldirection der Staatseisenbahnen
Finanzrath Robert Theodor Opelt in Dresden
vom 1. Mai dieses Jahres an zu übertragen, was hierdurch zur Nachachtung für Alle,
die es angeht, bekannt gemacht wird.
Dresden, am 23. März 1874.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Heydenreich.