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M. 5. Bekanntmachung,
die Richtungslinie nachgedachter Staatseisenbahn betreffend;
vom 9. Januar 1875.
Uhter Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Er—
bauung einer, die Fortsetzung der Südlausitzer Staatsbahn bildenden Eisenbahn von
Sohland über Neustadt nach Pirna, soweit sie nicht mit der Pirna-Radeberger Bahn
zusammenfällt, vom 23. Mai vorigen Jahres (Seite 58 fg. des Gesetz= und Verord-
nungsblattes vom Jahre 1874) und die Bekanntmachungen, die Richtungslinie der
gedachten Eisenbahn betreffend, vom 24. August, 21. September und 9. October
vorigen Jahres (Seite 232 fg., 307 fg. und 376 des Gesetz= und Verordnungsblattes
vom Jahre 1874) wird von dem Ministerium des Innern hierdurch bekannt gemacht,
daß von dem Baue der erwähnten Eisenbahn nach Maßgabe der genehmigten Detail-
pläne ferner noch die Fluren
Nieder-Neukirch,
Putzkau,
Oberottendorf,
Niederottendorf,
Berthelsdorf und
Burkersdorf
betroffen werden.
Dresden, am 9. Januar 1875.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Schmaltz.
Fromm.
& 6. Verordnung,
die in Brandversicherungs-Angelegenheiten zu gebrauchenden Schriften= und
Tabellenformulare betreffend;
vom 8. Januar 1875.
In Folge der nach dem Gesetze vom 21. April 1873 eingetretenen neuen Organisation
der Behörden für die innere Verwaltung und der nach der Verordnung, den Einfluß
der neuen Behördenorganisation auf das Brandversicherungswesen betreffend, vom
24. August vorigen Jahres, darauf beruhenden Veränderungen der Competenzverhält—