Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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staltsverwaltung“  übertragen  worden  ist,  so  wird  Solches  mit  dem  Bemerken  andurch
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  künftighin  weibliche  Correctionäre  ohne  Unter—
schied  in  die  Correctionsanstalt  Grünhain  einzuliefern  sind.

Dresden,  den  5.  Januar  1875.

Ministerium  des  Innern.

v.  Nostitz-Wallwitz.
Geyh.

 

4.  Bekanntmachung,

die  Ausstellung  von  Unentbehrlichkeitszeugnissen  für  einzeln  stehende,  der  Reserve
oder  Landwehr  angehörige  Schullehrer  betreffend;

bom  7.  Januar  1875.

Nachdem  in  Uebereinstimmung  mit  dem  Ministerium  des  Cultus  und  öffentlichen
Unterrichts  Einrichtung  dahin  getroffen  worden  ist,  daß  die  seither  auf  Grund  8  40,  5
der  Verordnung,  betreffend  die  Organisation  der  Landwehrbehörden  und  die  Dienst—
verhältnisse  der  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes  vom  5.  September  1867  (Seite
48  des  Gesetz-  und  Verordnungsblattes  vom  Jahre  1873)  verbunden  mit  den  Be—
stimmungen  der  Verordnung  zu  Publication  und  Einführung  dieser  Verordnung  vom
2.  Januar  1873  ad  §  40  sub  5,  a  (Seite  5  des  Gesetz=  und  Verordnungsblattes  vom
Jahre  1873)  von  den  Kreisdirectionen  in  ihrer  Eigenschaft  als  Consistorialbehörden
ausgestellten  Unentbehrlichkeitszeugnisse  für  einzeln  stehende,  der  Reserve
oder  Landwehr  angehörige  Schullehrer,  deren  Stellvertretung  nicht  zu
bewirken  sein  möchte,  nach  Aufhebung  gedachter  Behörden  künftighin  auf  deshalb
von  den  Bezirksschulinspectionen  zu  erstattende  pflichtmäßige  Anzeigen  von  dem
Ministerium  des  Cultus  und  öffentlichen  Unterrichts  selbst  ausgestellt  werden,
so  wird  dies  unter  Hinweis  auf  die  einschlagenden  näheren  Vorschriften  in  §  40  der
angezogenen  Verordnung  vom  5.  September  1867  zur  Nachachtung  für  Alle,  die  es
angeht,  insbesondere  auch  für  die  Bezirksschulinspectionen  wegen  der  von  diesen
für  vorkommende  Fälle  rechtzeitig  an  das  Ministerium  des  Cultus  und  öffentlichen
Unterrichts  zu  erstattenden  Anzeigen  hierdurch  öffentlich  bekannt  gemacht.
Dresden,  am  7.  Januar  18°55.

Kriegs-Ministerium.

v.  Fabrice.
Eckelmann.