Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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Nr. 1051. 
Bborlin, am 26. September 1876. 
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, 
der Persönlichkeit nach 
  
bekannt, 
  
die Hebamme Frau Emilie Habermann, geb. Engel 
wohnhaft zu Berlin in der Annen-Strasse No. II. 
Religion*), und zeigte an, daß von der 
Amalie Hergenbach geb. Schneider, evangelischer Iteligion, Ene- 
  
frau des Schlüchterst Ludmiq August Hergenbach, 
  
evangelischer Religion, 
wohnhaft bei ihrem Ehemanne zu Berin n der W. Schrasse 
No. 79 
  
zu herlin in der Wohnung ihres Ehemannes 
  
  
  
am fünfundæwanæzigsten Seplember des Jahres 
tausend acht hundert siebenzig und ecsMacemztfays um 
vichen dbe viertel Uhr ein Kind — märnnlichen 
Geschlechts geboren worden sei, welches die Vornamen 
  
Herrmann August erhalten habe. 
Die Frau Habermann erklũrte, dass sie bei der Niederkunft 
der Ehefrau Hergenbach zugegen gewesen gei.h 
—— — — — 
— — 
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben 
— 
Emilie Habermann. 
Der Standesbeamte. 
N. N. 
*) Anm. Nur die Religion der Eltern braucht angegeben zu werden. 
*“) Anm. Es ist stets Stand oder Gewerbe des Anzeigenden und der Eltern des Kindes anzugeben. 
*4*) In den Fällen des 8 18 Nr. 2—4 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 ist zu bemerken, daß der Anzeigende bei der Nieder— 
kunft zugegen gewesen ist. 
 
	        
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