Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

1. 2. 
Schema B. zu § 22. 
Namentliche Liste 46 
der seitens der . . . . . . . . . . . . Eisenbahn-Verwaltung) . . . . . . . 
ausgewählten Mannschaften aus dem Bezirk des Landwehr= Bezirks- 
(Stabsquartier) . . . . . . . . . . . . ... 
. . .. für Feld-Eisenbahn-Formationen 
Kommandos . . . . . . . . . . . . ... 
  
Funktion 
im 
Eisenbahn- 
dienst. 
2 
Datum des Ein- Militär-Charge 
6. 
Wann und bei 
welchem Trup- 
pentheil ins 
stehende Heer 
eingetreten. 
7. 
Wohnort. 
  
Ort. Kreis. Woh- 
nung. 
der 
Bahn- 
Verwaltung. 
8. 
Bemerkungen 
des Chefs 
stabes der 
Armee. 
des General- 
  
  
  
  
  
  
  
Erläuterungen: 
  
  
  
  
  
1. Jede Liste ist auf ein besonderes Blatt zu schreiben, so daß dieselben einzeln zu versenden sind. Die Listen sind zu nummeriren. 
2. Innerhalb der einzelnen Listen sind die Beamten rc. derselben Kategorie hinter einander aufzuführen. 
3. Den gesammelten Listen jeder Bahnverwaltung ist eine summarische Uebersicht beizufügen, welche folgende Rubriken enthält: 
168
	        
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