Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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□ 
Nachtrag 
zu den Statuten des Königlich Sächsischen Civil-Verdienst-Ordens 
vom 12. August 1815. 
WI, Albert, von GEOTTES Gnaden König von Sachsen 
ꝛc. ꝛc. c. 
haben Uns bewogen gefunden, die Statuten des Verdienstordens vom 12. August 1815 
und die Nachtragsbestimmungen zu denselben vom 24. September 1849 und vom 
18. März 1858 in nachstehender Weise zu ändern und zu ergänzen: 
1. Das seitherige Ritterkreuz zerfällt für die Folge in eine erste und eine zweite 
Klasse. Letztere bildet nunmehr die fünfte Klasse des Ordens. 
2. Das Ritterkreuz erster Klasse verbleibt in der bisherigen Form und Größe 
des Ritterkreuzes. Die derzeitigen Inhaber des Letzteren werden als Ritter erster 
Klasse bezeichnet. 
3. Das Ritterkreuz zweiter Klasse besteht in einem, in der Form des seitherigen 
Ehrenkreuzes, in Emaille ausgeführten und mit Silber eingefaßten Kreuze mit weiß 
emaillirten Mittelschildern, den auf dem Ritterkreuze erster Klasse befindlichen ent— 
sprechend. 
4. Die seitherigen Inhaber des Ehrenkreuzes werden als Ritter zweiter Klasse 
bezeichnet und sind berechtigt, die erhaltene Decoration des Ehrenkreuzes gegen das 
unter 3 beschriebene Ritterkreuz zweiter Klasse auszutauschen. 
5. Die Bestimmungen in den Statuten des Ordens vom 12. August 1815 und 
in dem Nachtrage zu denselben, vom 24. September 1849 über die Verleihung der 
Ordensmedaillen, ingleichen die das Ehrenkreuz des Ordens betreffenden Bestimmungen 
in den Nachträgen zu den Ordensstatuten vom 24. September 1849 und 18. März 
1858 werden aufgehoben. 
6. An Stelle der seitherigen goldenen Verdienstmedaille tritt das Verdienst- 
kreuz, welches die sechste Klasse des Ordens bildet. 
7. Die Decoration des Verdienstkreuzes besteht in einem silbernen achteckigen 
Kreuze mit silbernem Mittelschilde, auf dessen Vorderseite das Sächsische Wappen mit 
der § 5 der Statuten vom 12. August 1815 bezeichneten Umschrift, auf der Rückseite 
die mit einem Eichenkranze umgebene Inschrift „für Verdienst und Treue“ befind- 
lich ist.
	        
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