Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

Inhaber hat diesen Legitimations-Schein während des Betriebes seines Gewerbes 
— 256 — 
B. 
  
Beutsches Reich. 
Königreich Sachsen. 
Legitimations-Schein 
für vas Jahr 187 
giltig, vorbehältlich der Entrichtung der Landessteuern und vorbehältlich 
der Ausdehnung, für den Regierungsbezirk 
N. N. 
wohnhaft zu. 
ist befugt 
Derselbe wird begleitet von 
□ 
—I 
„den . . ten 1 
Königl. Süchs. Kreishauptmannschaft. 
Gebühr ist bezahlt mit 
Sechs Mark — Df. 
  
  
(Auf der NRückseite.) 
BVeschreibung der Person des Inhabers. 
Statur . ... Augen 
Alter Haare 
Unterschrift des Inhabers: 
  
ELIIIIIIIIIEIIIIIIIIIIIIIIITIIIEIIIXIIIEIIXIII
	        
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