Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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AMÆ 62. Bekanntmachung, 
die Uebernahme der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn durch den Staat betreffend; 
vom 15. Juli 1876. 
Nechdem die Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn von dem Staate angekauft worden ist, 
hat das Finanz-Ministerium die Leitung des Betriebs dieser Bahn 
von dem 15. dieses Monats an 
der Generaldirection der Staatseisenbahnen übertragen. 
Dresden, den 15. Juli 1876. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
von Thümmel. 
Heydenreich. 
  
. 63. Verordnung, 
die Zustellung gerichtlicher Zufertigungen durch die Post betreffend; 
vom 5. Juli 1876. 
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund ständischer Ermächtigung wird, in 
theilweiser Abänderung der Bestimmung unter III, 3, a der Verordnung, einige Ab— 
änderungen im bürgerlichen Processe betreffend, vom 13. März 1867 (Seite 108 des 
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1867) verordnet, was folgt: 
Nach Maßgabe der Bestimmungen unter III, 3, b bis g und III, 5 der erwähnten 
Verordnung vom 13. März 1867 und mit der daselbst unter III, 3 im Eingang ange- 
gebenen Wirkung können, wie seither die oberen Gerichtshöfe, künftig auch die Unter- 
gerichte sich der Postanstalten zu Zustellungen ohne Unterschied des Gerichtsbezirks be- 
dienen, in welchem der Adressat im Königreiche Sachsen wohnt. 
Dresden, am 5. Juli 1876. 
Ministerium der Justez. 
Abeken. 
Rosenberg. 
  
Letzte Absendung: am 25. Juli 1876. 
1876. 43
	        
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