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Solches und daß an die Mitglieder der Landessynode noch besondere Missiven aus
dem evangelisch-lutherischen Landesconsistorium ergehen werden, wird hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 24. August 1876.
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminifter.
Frhr. v. Friesen. Dr. v. Gerber.
Roßberg.
82. Bekanntmachung,
die Anleihe der Stadt Leipzig betreffend;
vom 28. August 1876.
Des Ministerium des Innern hat zu der von der Stadtgemeinde Leipzig beschlossenen
Anleihe im Betrage von
Neun Millionen Mark — f.
gegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, planmäßig auszuloosenden oder zu
kündigenden, bis dahin aber mit 41 vom Hundert jährlich zu verzinsenden Schuld-
scheinen nach Maßgabe der dieserhalb getroffenen und hier geprüften Bestimmungen
die erforderliche Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht wird.
Dresden, den 28. August 1876.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Körner.
83. Bekanntmachung,
eine Vereinbarung mit der Königlich Preußischen Regierung wegen gegenseitiger
Durchführung der Schulpflicht betreffend;
vom 28. August 1876.
Nachdem zwischen der diesseitigen und der Königlich Preußischen Staatsregierung
wegen gegenseitiger Durchführung der Schulpflicht durch Austausch von Ministerial—
erklärungen eine Vereinbarung dahin getroffen worden ist,